Lebensversicherungen sind nicht von Abgeltungssteuer betroffen
Die Lebensversicherungen sind nicht von der 25%-igen Abgeltungsteuer betroffen. Egal ist, ob es sich um Kapitalbildende Lebensversicherung oder eine Fondsgebundenen Lebensversicherung handelt.
Lebensversicherungen bis 2004 - i.d.R. steuerfrei
Bei bestehende Lebensversicherungen, abgeschlossen bis zum 31.12.2004, sind generell nach 12 Jahren Laufzeit und mindest 5-jähriger Beitragszahlungsdauer alle Kapitalentnahmen steuerfrei. Bei Vorzeitiger Auflösung, unter 12 Jahren unterliegen die Erträge der 25% Abgeltungssteuer ab 2009.
Wer über ein geringes Einkommen verfügt kann beim Finanzamt beantragen, nach dem gegebenenfalls niedrigeren Einkommensteuersatz besteuert zu werden.
Lebensversicherungen ab 2005 - verschiedene Steuervorteile möglich
Kapitalbildende und Fondsgebundene Lebensversicherungen, die ab dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, unterliegen - nach dem AEG (Alterseinkünftegesetz) - einer anderen Besteuerung.
Bürger, die langfristige Vorsorge betreiben werden weiterhin gefördert:
Wenn ein Lebensversicherungsvertrag mindestens 12 Jahre Bestand hat und eine Auszahlung des Kapitals erst ab dem 60. Lebensjahr erfolgt, wird keine Abgeltungssteuer erhoben. Statt dessen gilt eine vorteilhaftere Besteuerung nach dem AEG. Nur die Hälfte des Kapitalertrages (Unterschied zwischen den eingezahlten Beiträgen und der Kapitalauszahlung) wird durch Abgeltungssteuer gekürzt.
Auch hier gilt, Wer über ein geringes Einkommen verfügt kann beim Finanzamt beantragen, nach dem niedrigeren Einkommensteuersatz besteuert zu werden.
Verkauf von Lebensversicherungs-Policen und Abgeltungssteuer
Von der Abgeltungssteuer 2009 sind alle Kapitaleinkünfte betroffen. Zu den 25% Abgeltungsteuer kommen zu allem Übel noch Solidaritätsbeitrag und Kirchensteuer hinzu.
Wenn Sie Ihre Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt veräussern möchten sind Sie ebenfalls davon betroffen.
Oft ist der Policenverkauf eine interessante Alternative für eine Lebensversicherung. Insbesondere im Vergleich zur finanziell ungünstigeren Kündigung der Lebensversicherung.
Ab 2009 sind jedoch alle Lebensversicherungs-Verträge, welche ab 2005 abgeschlossen wurden, von der Abgeltungssteuer betroffen. Lebensversicherungen, abgeschlossen bis Ende 2004 sind nur betroffen, wenn sie bei Policenverkauf weniger als 12 Jahre Laufzeit aufweisen. Sind sie älter als 12 Jahre können Sie steuerfrei verkauft werden.
Trotz 25% Abgeltungssteuer ist es für viele Versicherte meistens günstiger, die Lebensversicherungs-Police nicht zu kündigen, sondern die Lebensversicherung zu verkaufen.
Erstens erhalten Sie mehr Geld für Ihre Police und zweitens bleibt noch die Todesfallabsicherung kostenlos erhalten.
Alternativ zum Policenverkauf wäre auch noch das Policendarlehen als günstigere Variante zu empfehlen.
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Welche Geldanlage ist besser? Lebensversicherungen oder Fonds-Anlage
Kapitalbildende Lebensversicherungen bzw. Fondsgebundene Lebensversicherungen sind attraktiv.
Während Erträge aus Aktienanlagen oder Fondsinvestments ab 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen können Sie z.B. in einer Fondsgebundenen Lebensversicherung beliebig oft Ihre Fonds austauschen und anlagestrategien verändern ohne das Abgeltungsteuer fällig wird.
Ausserdem können Sie bei guten fondsgebundenen Lebensversicherungen die verschiedensten Fonds ohne Ausgabeaufschlag oder ähnliche kosten wechseln.
Durch den in der abgeltungssteuerfreien Lebensversicherung zur Geltung kommenden Zinseszinseffekt können Sie am Ende der Laufzeit über ein wesentlich größeres Vermögen verfügen.
Dazu ein Beispiel:
Vergleich Lebensversicherungen oder Fonds mit Abgeltungssteuer
Geldanlage über 30 Jahre bei gleicher Verzinsung:
Fonds-Depot bei der Bank Lebensversicherung

