Verwaltungskosten bei kapitalbildenden und fondsgebundenen Lebensversicherungen
Verwaltungskosten von Lebensversicherungen werden in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge ermittelt.
Die Verwaltungs-Kostenquote beinhaltet bei Lebensversicherern die Kostenpositionen des Jahresabschlusses, die nicht unmittelbar dem Neugeschäft zuzuordnen sind. Hieraus lässt sich erkennen, wie hoch die Kostenbelastung in Relation zu den eingenommenen Beiträgen ist.
Die Verwaltungskosten werden bei den Lebensversicherungsverträgen vom laufenden Beitrag abgezogen und schmälern Rückkaufswert.
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Lebensversicherungs-Gesellschaften. Es lohnt sich für jeden Kunden nachzurechnen.
Allerdings ist auch zu beachten, dass einige Lebensversicherungen die Verwaltungskosten bewusst niedrerig halten und dafür andere Kosten erhöhen.
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